Umwelt & Entsorgung

Altbatterie-Entsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus, oder Geräten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir als Händler gemäß dem Batteriegesetz verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren:

Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder der Kommune zu bringen. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an uns zurückschicken. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen:
 
Dart-Shop-Nienburg
Rainer Drees
Burgmannshof 8
31582 Nienburg

 
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Außerdem enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden.
 
Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
 
 
           Pb  Cd  Hg
 
Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräteherstellers nachzulesen.

Weitere Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie im Verbraucherbereich der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) [www.grs-batterien.de].
 
 
Elektro- und Elektronikgeräte
 
Getrennte Erfassung von Altgeräten
 
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
 
Batterien und Akkus
 
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
 
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
 
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
 
Datenschutz-Hinweis
 
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
 
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer  getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
 
 
 
 
 
Leuchtmittelentsorgung
 
Verbraucher sind, laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchtmittel (mit Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen) fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Somit müssen Sie diese bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof abgeben.
 
Leuchtmittel, die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen:
 

  • Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
  • Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
  • Entladungslampen (u. a. Metalldampflampen)
  • LED-Lampen
 
Nicht betroffen sind weiterhin Glühlampen und Halogenlampen. Diese dürfen über Ihren normalen Hausmüll entsorgt werden.